- 0201 - 47585800
- Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen
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Ja. Um Warteschlangen zu vermeiden und den Aufenthalt in unseren Testzentren kurz zu halten und so das Infektionsrisiko zu senken, bitten wir Sie den Termin vorher online zu buchen. Bitte nutzen Sie dafür folgenden Link https://cocare-testzentrum.de/standorte/.
Sollte Ihr QR Code verloren gehen so haben Sie die Möglichkeit diesen direkt in Ihrem Testzentrum erneut ausdrucken zu lassen.
Ja, das Ergebnis des PCR Tests ist neben Deutsch auch in Englisch, Türkisch und Spanisch ersichtlich.
Die Auswertung eines Schnelltest, zu dem auch die kostenlosen Bürgertests gehören, dauert zwischen 15 und 30 Minuten.
Die Auswertung der PCR Tests dauert zwischen 24 und 48 Stunden.
Ausnahmen finden Sie direkt auf den jeweiligen Standortseiten.
Einen gültigen Lichtbildausweis oder das Reisedokument, mit dem Sie ihre Reise antreten werden. Bitte beachten Sie das ohne ein gültiges Ausweisdokument ein Test nicht möglich ist.
Mit einem Tupfer werden zwei Abstriche von der Rachenhinterwand genommen, einer durch die Nase und einer durch den Mund. Das so gewonnene Material wird in einer Pufferlösung ausgewaschen und dann auf einen so-genannten „Lateral-Flow-Test“ getropft.
Es handelt sich um ein offizielles und anerkanntes Testverfahren. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arbeitgeber.
Sollte nach Ablauf der Auswertungszeit Ihr Testergebnis noch nicht vorliegen so wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Testzentrum. Die Mitarbeiter vor Ort haben die Möglichkeit eine manuelle Suche zu starten.
Bitte beachten Sie das wir keine Auskünfte zu den Vorgaben einzelner Länder betreffend der Einreisebestimmungen geben können.
Bitte nutzen Sie dafür den Internetauftritt des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de oder die Hotline Ihres Reiseanbieter oder Ihrer Fluglinie.
Für Rückfragen zur (Wieder-) Einreise nach Deutschland wenden Sie sich bitte an die Informationsseite des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/buergerservice-faq-kontakt.
Die Testungen nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung sind für die getesteten Personen kostenfrei und können gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 der Coronavirus-Testverordnung mindestens einmal wöchentlich in Anspruch genommen werden.
Bei einer Terminstornierung wenden Sie sich bitte an direkt an unsere Mailadresse [email protected]. Bitte beachten Sie das eine Terminstornierung nicht über die Sozialen Medien wie z.B. Facebook angenommen werden können.
* Nach der GOÄ, dürfen wir unser vergünstigten Preis für eine PCR-Testungen nur anbieten, wenn folgende Punkte nicht zutreffen:
Typische Covid-19-Symptomen wie Fieber, trockenem Husten oder Atemnot – Nach einer Warnung der Corona-Warn-App, nach ärztlicher oder behördlicher Anordnung aufgrund eines Kontakts mit einer infizierten Person. Testung nach dem Besuch oder einer Tätigkeit in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arzt- oder Zahnarztpraxen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Dialyse- oder Reha-Zentren sowie ambulanten Operationszentren, wenn in diesen Einrichtungen innerhalb der letzten zehn Tage eine Corona-Infektion aufgetreten ist.
PCR-Tests im Rahmen der Obdachlosen-, Erziehungs- oder Pflegehilfe.
Falls eines dieser Punkte zutreffen sollte, müssen wir laut GOÄ für die Testung 139€ berechnen. Mit der Buchung auf unserer Plattform bestätigen Sie, dass keines dieser Punkte zutrifft und Sie berechtigt sind, zu günstigeren Konditionen einen PCR-Test zu buchen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter [email protected] gerne zur Verfügung.
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