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Fliegen mit Covid-19
Viele Flughäfen bieten Reisenden die Möglichkeit, sich auf Corona testen zu lassen. Hier erhalten Sie eine Übersicht, wie die Covid-19-Untersuchungen (PCR- und Antigen-Schnelltests) an unseren Standorten (Airports) ablaufen und hilfreiche Tipps.
Wichtige Informationen
Die CoCocare GmbH Testzentren an den Flughäfen (Dresden, Leipzig/Halle, Münster, Dortmund, Weeze) bieten Ihnen die direkte Möglichkeit einen PCR-und Antigen-Schnelltest zu absolvieren.
• Bundesweite Testpflicht für alle Reiserückkehrer aus dem Ausland
• Die sogenannten Corona-Selbsttests für zu Hause, die in Discountern oder Drogeriemärkten erhältlich sind, werden bei Ein- oder Ausreisekontrollen nicht als Testnachweis akzeptiert
• Teilweise kostenlose Bürgertests auch an den Airports möglich
• In der Regel keine Flughafen-Testung für Personen mit Symptomen
Aktuell gilt eine generelle Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten: Wer nach Deutschland einreist, muss entweder einen negativen Corona-Test nachweisen – der in der Regel nicht älter als 48 Stunden sein darf – oder er muss sich unmittelbar nach der Einreise testen lassen.
Für Fluggäste sind die Regeln verschärft worden: Bis mindestens 12. Mai gilt eine Testpflicht für alle Flugreisenden aus dem Ausland, unabhängig davon ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder nicht. Die Airlines dürfen Passagiere, die beim Check-in im Ausland keinen negativen Test vorweisen können, nicht transportieren.
Hier ist ein ärztliches Zeugnis oder ein dokumentiertes negatives Testergebnis erforderlich.
Dieser Nachweis muss bei der Einreise nach Deutschland auf Papier oder digital in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorgelegt werden.
Bei der Einreise in andere Länder bitte unbedingt vorab informieren, in welchen Sprachen die Testergebnisse akzeptiert werden.